Prüfungsinformationen für werdende Taxi- und Mitwagenunternehmer.
Wer und wie kann ein Taxi- und Mietwagenunternehmer werden?
Jeder, wer 18 Jahre alt ist, kann ein Taxiunternehmer werden. Dazu benötigt man keine Personenbeförderungsbescheinigung (Taxischein) und kein Fahrerlaubnis (Führerschein).
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung).
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben
- der Zuverlässigkeit und
- der finanziellen Leistungsfähigkeit,
- dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbingen.


Wenn Sie die Fachkun- deprüfung bestehen werden, dann werden Sie kein Fahrgast mehr.
Es ist wirklich so: Ohne Fleiss - kein Preis.