Taxiunternehmerprüfung bei der IHK.
Prüfungsinformation für werdende Mietwagen- und Taxiunternehmer.
Wer und wie kann ein Mietwagen- und Taxiunternehmer werden?

Jeder, wer 18 Jahre alt ist, kann ein Taxiunternehmer werden. Dazu benötigt man keine Personenbeförderungsbescheinigung (Taxischein) und kein Fahrerlaubnis (Führerschein).
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung).
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind:
- der Zuverlässigkeit und
- der finanziellen Leistungsfähigkeit,
- dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung (s.g. Taxiunternehmerprüfung) bei der Industrie- und Handelskammer zu erbingen.
Sie brauchen keine Eignungsprüfung bzw. Taxiunternehmerprüfung abzulegen,
- wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,
- wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr, eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
- wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen,
- wenn Sie den Abschluss einer der folgenenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt(in)
- Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
Weitere Informationen für Sachkunde- oder Fachkundevorbereitung beziehungsweise Taxiunternehmerprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer finden Sie auf nächste Seite.
Letzte Änderung am Mittwoch, 10. Mai 2023 um 17:15:38 Uhr.